Teilzeitstellen finden
Posted by hitcher | Posted in Beruf & Karriere | Posted on 23-01-2012
Schlagwörter: Teilzeitstellen
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Wollen Sie sich ein wenig dazuverdienen, sollten Sie dies Ihrem Chef mitteilen. Nicht erlauben kann er Ihnen den Zweitberuf bloß nur, wenn Sie bei der Konkurrenz anheuern oder sofern sich die nebenberufliche Tätigkeit auf keinen Fall mit dem Hauptberuf verträgt – Sie beispielsweise immerzu übermüdet sind, da Sie bis spät in den Morgen schaffen.
Wer jeden Monat gleichmäßig bis zu 400 Euro verdient, ist ein geringfügig Beschäftigter und bezieht in der Regel brutto für netto bezahlt. Gleichwohl wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf hat, kann anhand einer geringfügigen Beschäftigung sein Einkommen steigern. Erheblich ist, dass Sie vom Firmeninhaber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Nur so gewinnen Sie Rentenansprüche, und Sie besitzen Anspruch auf Ferien und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.Von Rechts wegen gesehen braucht man keinen Vertrag. Aber Ihr Unternehmensinhaber muss dievordergründige Arbeitsbedingungen (Verdienst, Arbeitszeit, Ferien, etc.) schwarz auf weiß festhalten und dem Nebenbeschäftigten übergeben. Extra-Verweis: Einen Mustervertrag für Minijobs in Privathaushalten gibt es im hier, hier oder hier im Web.
Weniger ist mehr
Wachsamkeit: Urlaubs- und Jahressonderzahlung werden seitens der Minijob-Zentrale zum regulären monatlichen Einkommen dazugerechnet. Wer im Zuge dessen dann knapp über der 400-Euro-Begrenzung kommt, kann im Voraus schwarz auf weiß auf das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld entsagen und bleibt auf diese Weise abgabenfrei.
Besitzen Sie Lohnsteuerklasse I, II, III oder IV, wird bis 400 Euro Monatsgehalt keine Lohnsteuer erhoben. Anders bei den Lohnsteuerklassen V und VI. In diesem Fall entrichtet der Unternehmensinhaber die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent – und die kann der Geschäftsführer auf den Teilzeitbeschäftigten abwälzen. Deshalb ist im Vorstellungsgespräch zu klarstellen, wer für die Abgabe bezahlt.
Das gilt für Kurzarbeiter und für Arbeitslose
Wer als Kurzarbeiter einen Zweitberuf annimmt will, sollte sich vom Lohnbüro des Chefs errechnen lassen, ob sich das Ganze allgemein rentiert. Beweggrund: Solcher Zuverdienst wird von der Bundesagentur für Arbeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Allerdings auch als Arbeitslose dürfen Sie einen Minijob betreiben. Wichtig: Bei ALG-I-Bezug muss die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden betragen, das Monatsgehalt maximal 165 EUR betragen. Bei ALG-II-Bezug sind bis zu 100 EUR Nebenverdienst abgabenfrei – und zwar unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit.
Hier gibt’s Jobs
Die enormste Anfrage an Teilzeitstellen existiert u. a. im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Alten- und Krankenpflege ebenso wie in Privathaushalten. Teilzeitstellen finden Sie etwa unter arbeitsagentur.de. Freie Stellen werden dagegen auch mit Freude unter Einsatz von Aushängen in Schaufenstern bzw. in regionalen Anzeigenblättern präsentiert. Antworten Sie keinesfalls alleinig auf Stellenanzeigen in Zeitschriften, sondern werden Sie selbst betriebsam. Fragen Sie z. B. in Boutiquen, Lokalen oder Videotheken nach, ob da ein Teilzeitbeschäftigung offen ist. Das erhöht Ihre Erfolge.Hände weg von Jobangeboten, für die Sie zuvor einmal einen teuren Kurs besuchen oder ein spezielles PC-Programm erkaufen müssen. Seitens dem tollen Beruf ist im weiteren Verlauf keine Rede mehr.

